Kritik an hohen Bezügen: Rechnungshof rügt halleschen Chef der Handwerkskammer

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Halle (Saale)/MZ. – Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hält die hohen Aufwandsentschädigungen für den Präsidenten und die beiden Vize-Präsidenten der Handwerkskammer Halle (HWK) für nicht nachvollziehbar. Laut dem aktuellen Jahresbericht erhält der ehrenamtliche Kammerchef Thomas Keindorf eine monatliche Zahlung von 2.600 Euro. Die beiden Vize-Präsidenten jeweils 1.200 Euro.

Sachsen-Anhalts Rechnungshof kritisiert Bezüge für Chef der Handwerkskammer

Im Bericht heißt es, dass für die Prüfer nicht erkennbar sei, „welcher Aufwand bei den vorgenannten ehrenamtlich Tätigen der HWK besteht, der eine Aufwandsentschädigung in dieser Höhe und eine entsprechende Differenzierung zwischen den Mitgliedern des Präsidiums (Präsident und Vizepräsident) rechtfertigt.“

Keindorf ist Schornsteinfegermeister in Halle und CDU-Landtagsabgeordneter. Seit 2003 ist er Präsident der Handwerkskammer Halle. Die gleiche Kritik übt der Rechnungshof auch zu den Bezügen des Magdeburger Kammerchefs Andreas Dieckmann, der laut Bericht zuletzt eine monatliche Vergütung von 2.833 Euro erhielt.

Handwerkskammer Halle weist Kritik an Präsidenten zurück

Die Handwerkskammer Halle wies die Kritik des Rechnungshofes zurück. Der Umfang und die Tätigkeit des Präsidenten seien exakt nachvollziehbar. „Im Sekretariat des Hauptgeschäftsführers werden die entsprechenden Termine des Präsidenten im Auftrag der Handwerkskammer Halle koordiniert“, teilte Hauptgeschäftsführer Dirk Neumann auf MZ-Anfrage mit.

„Das Berechnungsmodell aller Handwerkskammern sieht einen einheitlichen Stundensatz für die Ehrenämter im Handwerk für deren ehrenamtliche Tätigkeit vor. Die aufgewendeten Stunden werden erfasst und mit dem Stundensatz multipliziert.“

Laut Rechnungshof setzen beide Kammern eine „fiktive Stundenpauschale“ von 40 Euro an. Danach würde Keindorf im Monat 65 Stunden beziehungsweise 16,25 Stunden in der Woche für die Kammer arbeiten.

Die Handwerkskammer Halle weist darauf hin, dass das Ehrenamt eine sehr wichtige Funktion in der Selbstverwaltung der Kammer hat. Es sei nicht vergleichbar mit zivilgesellschaftlichen Ehrenämtern, etwa in gemeinnützigen Vereinen oder Stiftungen. Zu den Aufgaben des Präsidenten gehöre es beispielsweise, Termine in der Kammer wahrzunehmen, Gespräche mit Ministerien in Sachsen-Anhalt zu führen und bundesweit die hallesche Kammer innerhalb des Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes zu vertreten.

Private Nutzung des Dienstwagens für 300 Euro im Monat

Die Handwerkskammer ist eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie verwaltet sich selbst. Die hallesche Kammer vertritt mehr als 13.000 Betriebe. Der Präsident wird von der Vollversammlung gewählt. Laut Neumann wurden die Bezüge des Präsidenten bereits 2014 geprüft. Bei gleicher Höhe der Entschädigung sei das damals nicht beanstandet worden. Laut Rechnungshof werden dem Präsidenten zusätzlich Unkosten, etwa für Hotel-Übernachtungen und Parktickets, erstattet. Die Kammer bestätigt das.

Kritik übt der Rechnungshof auch daran, dass Keindorf seinen Dienstwagen privat nutzen darf. Zum Zeitpunkt der Erhebung handelte es sich um einen Mercedes Benz Typ E 220 TD – Listenpreis 75.500 Euro. Aufgrund der hohen Aufwandsentschädigung hält der Landesrechnungshof „die Überlassung eines Kfz der Handwerkskammer zur privaten Nutzung für nicht angemessen“.

Die Kammer weist auf MZ-Anfrage darauf hin, dass der Präsident für die private Nutzung monatlich 300 Euro zahlt. Der Landesrechnungshof hält diesen Betrag aber für zu niedrig, „um die Vorteile der uneingeschränkten privaten Nutzung ausgleichen zu können“.

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