Bausparer können sich Jahresentgelte zurückholen

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Hamburg – Finanzinstitute dürfen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Ansparphase ihres Bausparvertrags keine Jahresentgelte berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 551/21) kürzlich entschieden. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Betroffenen daher, zu unrecht erhobene Gebühren zurückzufordern.

„Mit diesem Urteil stärkt der BGH die Rechte von Bausparerinnen und Bausparern“, sagt Alexander Krolzik von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherzentrale erwarte jetzt, dass die Bausparkassen ihre Kundinnen und Kunden von sich aus informieren und die Gebühren unaufgefordert zurückzahlen.

Wessen Vertragspartner das nicht tut, sollte selbst aktiv werden. Die Stiftung Warentest stellt auf ihrer Webseite einen Musterbrief bereit, den Betroffene nutzen können, um die Jahresentgelte von ihrer Bausparkasse zurückzufordern.

Bausparerinnen und Bausparer, deren Verträge bereits beendet sind, sollten sich der Verbraucherzentrale zufolge an die zuständige Ombudsperson wenden, um eine etwaige Verjährung der Ansprüche auf Rückzahlung der gezahlten Gebühren prüfen zu lassen.

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