Dieses Video wurde am 21.08.2026 von DW News auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Wer bereit ist, bis zu 100.000 US-Dollar pro Monat zu zahlen, bekommt auf der Social-Media-Plattform Truth Social Beiträge von US-Präsident Donald Trump zu sehen, bevor die breite Öffentlichkeit davon erfährt. Dieses Abonnementmodell steht im Mittelpunkt einer Klage der Pressefreiheitsorganisation Freedom of the Press Foundation und des investigativen Mediums The Intercept gegen Trump und Mitarbeiter des Weißen Hauses. Kern des Streits: Wer darf staatliche Informationen früher erhalten – und darf dafür überhaupt Geld verlangt werden?
Marktbewegende Ankündigungen als Premium-Produkt
Trump nutzt Truth Social regelmäßig für offizielle Regierungsankündigungen – darunter Zollentscheidungen und außenpolitische Entwicklungen, etwa zum Krieg im Nahen Osten. Solche Mitteilungen bewegen nachweislich die Finanzmärkte. Genau das vermarktet Truth Social als Verkaufsargument des neuen Dienstleistungspakets: Die Posts seien „marktbewegend“, und zahlende Abonnenten erhielten sie etwas früher als alle anderen.
Für vermögende Investoren kann selbst ein minimaler Zeitvorsprung erhebliche finanzielle Vorteile bedeuten. Experten warnen, dass ein solches System systematische Marktverzerrungen erzeugen könnte – zum Nachteil aller, die sich den Zugang nicht leisten können.
Trump ist der größte Einzelaktionär von Trump Media & Technology Group, dem Betreiber von Truth Social. Einnahmen aus dem Premium-Dienst fließen damit direkt in ein Unternehmen, an dem der amtierende Präsident persönlich beteiligt ist.
Sind Trumps Posts offizielle Regierungskommunikation?
Seth Stern von der Freedom of the Press Foundation argumentiert, Trumps Beiträge auf Truth Social seien offizielle Regierungsunterlagen, die dem Presidential Records Act unterliegen. Sie dürften daher nicht wie ein kommerzielles Premiumprodukt behandelt werden.
Anwältin Katie Faulk vom Knight First Amendment Institute verweist auf bestehende Rechtsprechung:
- Gerichte haben bereits entschieden, dass Ankündigungen eines Präsidenten auf privat betriebenen Plattformen als offizielle Regierungskommunikation gelten können.
- Schon in Trumps erster Amtszeit befanden Gerichte, dass das Blockieren von Nutzern auf dem Twitter-Account @realDonaldTrump einen verfassungswidrigen Eingriff in den Informationszugang darstelle.
- Selbst eine geringfügige Erschwernis des Zugangs zu staatlichen Informationen gilt demnach als rechtfertigungsbedürftig.
- Ein legitimes Regierungsinteresse an der gestaffelten Weitergabe staatlicher Informationen sei hier nicht erkennbar.
Faulk betont, das einzige erkennbare Interesse hinter dem Modell sei Trumps privates finanzielles Interesse – kein öffentliches Anliegen.
Pressefreiheit und der Erste Zusatzartikel der US-Verfassung
Für die Kläger geht es nicht nur um Finanzmarkgerechtigkeit, sondern um ein grundlegendes Prinzip der Pressefreiheit. Das Erste Amendment der US-Verfassung garantiert der Öffentlichkeit gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Informationen. Ein Stufensystem, das journalistische Berichterstattung gegenüber zahlenden Investoren benachteiligt, untergrabe diese Garantie.
Seth Stern zieht einen direkten Vergleich: Wenn das Büro des Weißen Hauses Pressemitteilungen nur gegen Bezahlung per E-Mail versenden würde, wäre das offensichtlich verfassungswidrig. Aus Sicht der Kläger gilt dasselbe für den Truth-Social-Dienst.
Trump Medias Sprecher wies die Kritik zurück und bezeichnete die Klage als Versuch linker Aktivisten, Trump erneut zu zensieren. Das Unternehmen verwies darauf, dass Trumps Inhalte über zahlreiche Plattformen und Nachrichtenagenturen verbreitet würden, von denen viele ebenfalls Abonnementangebote hätten.
Mögliche Präzedenzwirkung für künftige Präsidenten
Kritiker warnen vor weitreichenden Folgen, sollten die Gerichte das Modell für rechtmäßig erklären. Wenn Regierungsbeamte frühzeitigen Zugang zu ihren Entscheidungen meistbietend versteigern dürften, könnte dies künftige Präsidenten ermutigen, noch weitreichendere Zugangsstufen einzuführen.
Der Fall ist in der US-Geschichte beispiellos: Noch nie zuvor hat ein Präsident den Zugang zu seinen offiziellen Verlautbarungen kommerzialisiert, um ein privates Unternehmen zu begünstigen, an dem er selbst beteiligt ist. Die Gerichte müssen nun klären, ob staatliche Informationen grundsätzlich als öffentliches Gut gelten oder ob ein Markt dafür zulässig ist – eine Entscheidung mit potenziell weitreichender Bedeutung für Demokratie und Pressefreiheit in den USA.
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