Dieses Video wurde am 04.05.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Bundesregierung plant im Rahmen ihrer Gesundheitsreform eine sogenannte Teilzeitkrankschreibung. Wer krank ist, soll künftig die Möglichkeit erhalten, schrittweise und in reduziertem Umfang wieder in den Beruf einzusteigen – anstatt vollständig der Arbeit fernzubleiben. Das Modell ist nicht neu: In skandinavischen Ländern wie Schweden und Norwegen ist die Teilkrankschreibung bereits etablierte Praxis. Ob und wann sie in Deutschland kommt, hängt von der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ab. Frühestens 2027 könnte die Reform in Kraft treten.
Wann greift die Teilzeitkrankschreibung?
Das neue Modell soll nicht für jeden Krankheitsfall gelten. Geplant ist, die Regelung vor allem dann anzuwenden, wenn eine Erkrankung voraussichtlich länger als vier Wochen andauert. Als typisches Beispiel gelten psychische Erkrankungen, bei denen ein vollständiger Arbeitsausfall über einen langen Zeitraum die Genesung manchmal sogar erschweren kann.
Der Gedanke dahinter: Ein sanfter, strukturierter Wiedereinstieg kann Betroffenen helfen, den Anschluss an ihren Berufsalltag nicht zu verlieren und gleichzeitig ihre Gesundheit zu stabilisieren.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Die Teilzeitkrankschreibung soll an klare Bedingungen geknüpft sein. Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen:
- Eigene Einschätzung: Die erkrankte Person muss sich selbst in der Lage sehen, zumindest teilweise arbeiten zu können.
- Ärztliche Beurteilung: Eine Ärztin oder ein Arzt legt gemeinsam mit der betroffenen Person fest, in welchem Umfang eine Rückkehr zur Arbeit medizinisch vertretbar ist.
- Zustimmung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss der Teilarbeit ausdrücklich zustimmen und die entsprechenden Rahmenbedingungen ermöglichen.
Dieser dreistufige Mechanismus soll sicherstellen, dass niemand gegen seinen Willen oder entgegen ärztlichem Rat zur Arbeit gedrängt werden kann. Allerdings zeigen sich in der Praxis bereits erste Hürden: Nicht in jedem Berufsfeld lässt sich die Arbeitszeit flexibel reduzieren – etwa in Berufen mit festen Schichten oder körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten.
Kritik von Sozialverbänden
Nicht alle begrüßen das Vorhaben. Mehrere Sozialverbände haben Bedenken geäußert und kritisieren den Gesetzesentwurf grundsätzlich. Ihre zentrale Sorge: Erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten unter sozialen oder wirtschaftlichen Druck geraten, früher als medizinisch sinnvoll an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Wer sich verpflichtet fühlt, dem Arbeitgeber möglichst schnell wieder zur Verfügung zu stehen, läuft Gefahr, die eigene Genesung zu gefährden. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen kann ein zu früher Wiedereinstieg Rückfälle begünstigen oder die Erholung erheblich verzögern.
Die Verbände fordern deshalb klare Schutzregelungen, die verhindern, dass die freiwillige Teilkrankschreibung faktisch zur Erwartungshaltung von Seiten der Arbeitgeber wird.
Ausblick: Reform im parlamentarischen Verfahren
Details des Gesetzesentwurfs sind noch nicht abschließend festgelegt. Der politische Prozess steht noch am Anfang: Sowohl Bundestag als auch Bundesrat müssen dem Vorhaben zustimmen, bevor es Gesetz werden kann. Gelingt dies, könnte die Teilzeitkrankschreibung bereits 2027 für Versicherte in Deutschland zur Option werden.
Das Modell steht damit beispielhaft für einen breiteren Trend in der Gesundheitspolitik unter Friedrich Merz: die stärkere Verzahnung von medizinischer Versorgung und Arbeitswelt. Ob die Reform in ihrer geplanten Form eine breite Mehrheit findet oder noch wesentlich überarbeitet wird, bleibt abzuwarten.
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