Studienplätze in NRW: G8/G9-Wechsel schafft Chancen

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Dieses Video wurde am 05.05.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

In Nordrhein-Westfalen gibt es im Schuljahr 2025/26 deutlich weniger Abiturientinnen und Abiturienten als in den Vorjahren – und das könnte für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus dem ganzen Bundesgebiet ein unerwarteter Vorteil sein. Der Grund liegt im Rückwechsel von G8 zu G9 an den meisten Gymnasien des Landes. Wer sich für einen Studienplatz in NRW bewirbt, trifft in diesem Jahr auf deutlich weniger Mitbewerber. Das Land reagiert auf den Einbruch und wirbt aktiv um Studierende aus anderen Bundesländern.

Warum G8 zu G9 einen Jahrgang verschwinden lässt

Der Wechsel vom achtjährigen zum neunjährigen Gymnasium ist der Kern des Problems. Laut dem nordrhein-westfälischen Schulministerium kehren die meisten Gymnasien im Land in diesem Schuljahr von G8 zurück zu G9 – also von acht auf neun Jahre bis zum Abitur.

Die Konsequenz ist eine strukturell bedingte Lücke: Dort, wo früher jedes Jahr ein Abschlussjahrgang die Schule verließ, entfällt diesmal ein kompletter Jahrgang. Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem alten G8-System bereits 2025 ihr Abitur gemacht hätten, lernen schlicht ein Jahr länger – und fehlen so im Bewerberpool der Hochschulen.

Dieser Effekt ist einmalig, aber spürbar. Das Land rechnet mit bis zu 17.000 weniger Studienanfängerinnen und Studienanfängern im kommenden Wintersemester.

NRW wirbt aktiv um Studierende aus anderen Bundesländern

Um den drohenden Leerstand in Hörsälen und die sinkenden Einschreibezahlen abzufedern, hat Nordrhein-Westfalen eine gezielte Werbekampagne gestartet. Die Ansprache richtet sich ausdrücklich an Abiturientinnen und Abiturienten aus anderen Bundesländern.

Die Kampagne läuft dabei auf modernen Kanälen: Werbung in sozialen Medien sowie bei Streamingdiensten soll junge Menschen ansprechen, die gerade ihren Abschluss gemacht haben und einen Studienplatz suchen.

Die Botschaft ist klar: NRW bietet mit seinen zahlreichen Hochschulen und Universitäten ein breites Studienangebot – und in diesem Jahr möglicherweise bessere Zugangsbedingungen als anderswo.

Bessere Chancen auf begehrte Studienplätze – was bedeutet das konkret?

Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber ergibt sich aus der gesunkenen Nachfrage eine potenziell günstigere Ausgangslage. Weniger Konkurrenz bei der Vergabe von Studienplätzen kann sich direkt auf den sogenannten NC (Numerus Clausus) auswirken.

Grundsätzlich gilt: Je weniger Bewerberinnen und Bewerber sich auf einen Studiengang bewerben, desto niedriger kann der NC in diesem Zulassungsverfahren ausfallen. Wer bislang an der Zugangshürde gescheitert ist, sollte sich die Zulassungsbedingungen an nordrhein-westfälischen Hochschulen in diesem Jahr deshalb genauer ansehen.

Besonders relevant ist das für folgende Personengruppen:

  • Abiturientinnen und Abiturienten aus anderen Bundesländern, die einen NC-beschränkten Studiengang anstreben
  • Bewerberinnen und Bewerber, die im Vorjahr knapp keinen Platz erhalten haben
  • Studieninteressierte, die flexibel beim Studienort sind
  • Personen, die ein Fach mit hoher Nachfrage und begrenzen Plätzen studieren möchten

Einmaliger Effekt mit langfristiger Bedeutung

Es ist wichtig, den Effekt richtig einzuordnen: Der fehlende Abiturjahrgang ist ein einmaliges strukturelles Phänomen, das direkt aus dem bildungspolitischen Systemwechsel resultiert. Ab dem nächsten Schuljahr werden wieder reguläre Abschlussjahrgänge die G9-Gymnasien verlassen – die Bewerberzahlen dürften dann wieder steigen.

Wer also von den veränderten Zulassungsbedingungen profitieren möchte, sollte die Gelegenheit des Bewerbungsverfahrens 2025/26 aktiv nutzen. NRW als Studienstandort punktet ohnehin mit einer hohen Dichte an Hochschulen, einer starken Forschungslandschaft und lebendigen Universitätsstädten wie Köln, Münster, Düsseldorf und Aachen. Der G9-bedingte Engpass macht das Angebot in diesem Jahr besonders attraktiv.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (tagesschau). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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