Dieses Video wurde am 22.08.2026 von ZDFheute Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Wer im August weniger Netto auf dem Konto bemerkt, könnte Opfer einer stillen Zusatzbeitragserhöhung seiner gesetzlichen Krankenkasse geworden sein. Viele Kassen haben ihre Beiträge zum Jahresverlauf angehoben – oft ohne aktive Benachrichtigung der Versicherten. Doch das Gesetz gibt Betroffenen ein wirksames Werkzeug an die Hand: das Sonderkündigungsrecht Krankenkasse. Wer es kennt und rechtzeitig handelt, kann zu einer günstigeren Kasse wechseln und dauerhaft sparen.
Wie funktioniert der Zusatzbeitrag?
Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt neben dem einheitlichen, gesetzlich geregelten Beitragssatz von 14,6 Prozent einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser liegt derzeit im Durchschnitt bei 3,13 Prozent und darf von den Kassen einmal jährlich angepasst werden.
Der Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Eine Erhöhung schlägt sich also direkt im monatlichen Nettogehalt nieder – und das, obwohl damit nicht automatisch mehr Leistungen verbunden sind.
Sonderkündigungsrecht: Was gilt und bis wann?
Sobald eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte das gesetzliche Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung in Kraft tritt – aktuell also bis zum 31. August. Nach der Kündigung besteht dann noch eine zweimonatige Übergangszeit, bevor die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt.
Wichtig: Die Kasse ist verpflichtet, Versicherte über die Erhöhung zu informieren. Wer das Schreiben übersehen hat, sollte umgehend seine Gehaltsabrechnung oder das Online-Konto der Krankenkasse prüfen.
Diese zwei Punkte sollten Sie vor dem Wechsel prüfen
Ein Kassenwechsel will gut überlegt sein. Zwei Aspekte sind dabei besonders entscheidend:
- Leistungsvergleich: Ist die neue Kasse nicht nur günstiger, sondern bietet sie auch die individuell wichtigen Zusatzleistungen – etwa Homöopathie, Zahnprophylaxe oder Auslandsreiseschutz? Vergleichsportale im Internet bieten hier einen strukturierten Überblick.
- Laufende Anträge: Wer aktuell einen Antrag auf Psychotherapie oder Rehabilitation gestellt hat, sollte Vorsicht walten lassen. Die neue Krankenkasse kann über bereits gestellte Anträge neu entscheiden und diese im schlimmsten Fall ablehnen.
- Vorabklärung mit der neuen Kasse: Bereits genehmigte Leistungen sollten vor dem Wechsel schriftlich bestätigt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Es empfiehlt sich, bei der künftigen Krankenkasse ausdrücklich nachzufragen, ob bereits bewilligte Maßnahmen weiterhin übernommen werden.
So läuft der Kassenwechsel in der Praxis ab
Der eigentliche Wechselprozess ist gesetzlich klar geregelt und unkompliziert. Versicherte müssen lediglich einen Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse stellen – die Kündigung bei der alten Kasse übernimmt die neue automatisch.
Trotzdem empfiehlt es sich, den Arbeitgeber rechtzeitig über den Kassenwechsel zu informieren. So wird sichergestellt, dass die Beiträge ab dem nächsten Gehaltsabrechnungszeitraum korrekt an die neue Kasse abgeführt werden und keine Fehler in der Lohnbuchhaltung entstehen.
Angesichts stetig steigender Zusatzbeiträge lohnt sich ein regelmäßiger Kassenvergleich. Wer sein Sonderkündigungsrecht konsequent nutzt, kann über die Jahre einen spürbaren finanziellen Vorteil erzielen – ohne dabei auf notwendige Leistungen verzichten zu müssen.
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