Dieses Video wurde am 23.08.2026 von ZDFheute Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Mit Smart Glasses lassen sich Menschen im Alltag unbemerkt filmen – auf der Straße, im Café, an der Bushaltestelle. Was zunächst wie ein technisches Kuriosum wirkt, hat weitreichende rechtliche und gesellschaftliche Konsequenzen. Denn die schlanken Brillen mit eingebauter Kamera unterscheiden sich äußerlich kaum von gewöhnlichen Brillen und machen verdeckte Aufnahmen erschreckend einfach. Die entscheidende Frage: Was ist in Deutschland tatsächlich erlaubt – und wo beginnt der strafrechtlich relevante Bereich?
Alltag unter der Linse: Wie Smart Glasses eingesetzt werden
Ein typisches Szenario: Eine Frau schließt ihr Fahrrad ab. Ein fremder Mann spricht sie an – scheinbar harmlos, mit einem Vorwand. Was sie nicht weiß: Sie könnte dabei gefilmt worden sein, ohne es zu merken. Genau solche Situationen machen deutlich, welches Potenzial für Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der unauffälligen Wearable-Technologie steckt.
Smart Glasses sind längst kein Nischenprodukt mehr. Modelle verschiedener Hersteller sind im freien Handel erhältlich und für jedermann erschwinglich. Die eingebaute Kamera zeichnet auf Knopfdruck – oder sogar automatisch – auf, ohne dass Außenstehende davon etwas bemerken.
Was das Recht in Deutschland sagt
Die rechtliche Lage in Deutschland ist klar geregelt, aber mit Nuancen versehen. Grundsätzlich gilt: Es ist verboten, Aufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Das ergibt sich aus dem Kunsturhebergesetz (KUG) sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das durch das Grundgesetz geschützt wird.
Komplizierter wird es bei Aufnahmen, die nicht veröffentlicht werden:
- Aufnahmen für rein private Zwecke sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht weitergegeben werden.
- Das heimliche Aufzeichnen in besonders geschützten Bereichen – etwa Wohnungen oder Umkleidekabinen – ist stets strafbar.
- Das Verbreiten oder Veröffentlichen von Aufnahmen ohne Zustimmung der gefilmten Person ist in jedem Fall unzulässig.
- Ob eine Aufnahme als Belästigung oder Nötigung gewertet werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
- Behörden können nur dann eingreifen, wenn ein konkreter gesetzlicher Verstoß vorliegt.
Laut Einschätzung von Datenschutzbehörden fallen viele der aktuell auf dem Markt erhältlichen Smart-Glasses-Modelle nicht unter ein ausdrückliches gesetzliches Verbot – weshalb sie auch nicht behördlich sanktioniert werden können. Das bedeutet jedoch nicht, dass ihr Einsatz in jedem Fall rechtlich unbedenklich ist.
Die Grauzone: Zwischen Privatsphäre und Technikrecht
Genau hier liegt das eigentliche Problem: Die Gesetzgebung hinkt der technischen Entwicklung hinterher. Während Datenschutzrecht und Persönlichkeitsschutz in Deutschland zu den strengsten weltweit zählen, fehlen spezifische Regelungen für tragbare Kameratechnologien wie Smart Glasses.
Das führt zu einer rechtlichen Grauzone, in der Betroffene kaum Handhabe haben – selbst wenn sie sich unwohl fühlen oder den Verdacht hegen, heimlich gefilmt worden zu sein. Denn ohne Beweis und ohne klaren Gesetzesverstoß bleibt eine Anzeige oft wirkungslos.
Datenschutzexperten fordern deshalb eine Anpassung des Rechtsrahmens: klare Kennzeichnungspflichten für Geräte mit Aufnahmefunktion, verpflichtende Hinweissignale beim Aktivieren der Kamera sowie schärfere Regelungen für den Einsatz im öffentlichen Raum.
Ausblick: Gesellschaft und Gesetzgeber gefordert
Die Verbreitung von Smart Glasses und ähnlicher Wearable-Technologie wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Damit steigt auch der Druck auf Politik und Gesetzgeber, verbindliche Regeln zu schaffen, die den Schutz der Privatsphäre im öffentlichen Raum sicherstellen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das vor allem: Bewusstsein schärfen. Wer Smart Glasses nutzt, trägt eine besondere Verantwortung im Umgang mit den Aufnahmefunktionen. Und wer sich im Alltag unbeobachtet fühlen möchte, muss zunehmend damit rechnen, dass diese Erwartung technisch nicht mehr selbstverständlich erfüllt wird. Die gesellschaftliche Debatte darüber hat gerade erst begonnen.
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