Kryptosteuer in Deutschland: Was sich bald ändert

- Advertisement -spot_imgspot_img
- Advertisement -spot_imgspot_img

Dieses Video wurde am 05.05.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die steuerfreie Veräußerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen nach einem Jahr Haltefrist könnte in Deutschland bald Geschichte sein. Im Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) wird offenbar ein Gesetzesentwurf erarbeitet, der die bisherige Regelung abschafft. Das hätte weitreichende Folgen für Millionen Kryptoanleger im Land – und könnte den Markt kurzfristig stark bewegen.

Die aktuelle Kryptosteuer-Regelung in Deutschland

Bislang gilt: Wer Kryptowerte länger als 365 Tage hält und dann mit Gewinn verkauft, zahlt darauf keine Steuern. Die Grundlage ist Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes, der Bitcoin, Ether und andere digitale Währungen gemeinsam mit Gold, Münzen und edlen Weinen als „andere Wirtschaftsgüter“ einordnet. Dieses Prinzip wurde zuletzt im Februar 2023 vom Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt.

Wer innerhalb der Jahresfrist verkauft und Gewinn erzielt, muss diesen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern – es gilt jedoch eine jährliche Freigrenze von 1.000 Euro.

Politisch wird die Steuerfreiheit zunehmend als Privileg gesehen, denn Gewinne aus Aktien unterliegen stets der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, unabhängig von der Haltedauer.

Warum der Fiskus jetzt stärker zugreifen will

Zwei Entwicklungen verschärfen den Druck auf die bisherige Regelung:

  • Einer Berechnung zufolge sind in Deutschland bis 2024 mehr als 47 Milliarden Euro an Kryptogewinnen aufgelaufen – bislang weitgehend steuerfrei.
  • Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet Kryptobörsen, Börsenname, Steuer-ID und Transaktionsvolumen direkt an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Das Finanzamt hat anschließend zehn Jahre Zeit für den Datenabgleich.

Der Fiskus verfügt damit über deutlich bessere Einblicke in die Kryptobestände privater Anleger als noch vor wenigen Jahren. Kombiniert mit der angespannten Haushaltslage steigt der politische Anreiz, diesen Bereich stärker zu besteuern.

Zwei Szenarien für die neue Kryptosteuer

In der Debatte zeichnen sich zwei grundlegende Ansätze ab:

Szenario 1 – Gleichstellung mit Aktien: Kryptowährungen werden rechtlich wie Wertpapiere behandelt. Auf jeden Gewinn fallen pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, was einer Gesamtbelastung von 26,375 Prozent entspricht. Bei einem Gewinn von 1.000 Euro wären das rund 264 Euro Steuern. Für Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent wäre die Belastung damit gedeckelt – die Steuerfreiheit nach einem Jahr entfiele jedoch vollständig.

Szenario 2 – Haltefrist von null Jahren: Krypto bleibt formal ein privates Veräußerungsgeschäft, doch die zeitliche Befristung wird gestrichen. Jeder Gewinn würde dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – im Spitzensteuersatz bis zu 42 Prozent. Bei 1.000 Euro Gewinn könnten bis zu 420 Euro an den Fiskus fließen.

Bestandsschutz und mögliche Übergangsregelungen

Ein entscheidender Streitpunkt ist der Bestandsschutz für Altbestände. Juristen sind sich uneinig, doch rückwirkende Steuern auf Gewinne vergangener Jahre gelten als verfassungsrechtlich schwer durchsetzbar.

Wahrscheinlich ist ein Stichtagsmodell: Coins, die vor dem Tag der Gesetzesverkündung gekauft wurden, könnten weiterhin nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden – auch noch in zehn oder zwanzig Jahren. Nur Neukäufe ab dem Stichtag wären dem neuen Recht unterworfen.

Diese Konstruktion könnte jedoch eine Torschlusspanik auslösen: Viele Anleger dürften versuchen, ihre Positionen vor dem Stichtag massiv aufzustocken, um sich die Steuerfreiheit langfristig zu sichern. Gleichzeitig ist nicht ausgeschlossen, dass die Politik genau diesen Schlupfwinkel schließt und eine rückwirkende Regelung versucht – auch wenn dies mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht landet.

Kryptoanleger sollten die politische Entwicklung in den kommenden Wochen genau verfolgen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, doch die Signale aus dem Finanzministerium sind deutlich. Wer handeln will, sollte dies mit steuerlicher Beratung verbinden – denn die Spielregeln könnten sich grundlegend ändern.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

- Advertisement -spot_imgspot_img
Latest news
- Advertisement -spot_img
Related news
- Advertisement -spot_img

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein