Dieses Video wurde am 13.08.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Rund 12.500 Menschen sterben in Deutschland jährlich an den Folgen extremer Hitze. Bundesumweltminister Schneider will jetzt handeln – und kündigt eine Grundgesetzänderung an, die es dem Bund künftig erlauben soll, Hitzeschutzmaßnahmen der Kommunen direkt mitzufinanzieren. Bisher ist eine solche Bundesbeteiligung verfassungsrechtlich nur in sehr engen Grenzen möglich, während die Kosten für schattige Spielplätze, begrünte Bushaltestellen oder entsiegelte Flächen allein bei den Städten und Gemeinden hängen bleiben – die vielerorts klamm sind.
Hitzeschutz als kommunale Last – und ihre Grenzen
Ob mehr Bäume auf öffentlichen Plätzen, Abkühlungszonen an Haltestellen oder weniger versiegelter Beton in Wohnvierteln: Maßnahmen zum Schutz vor Hitze sind zuerst Aufgabe der Kommunen. Doch genau hier liegt das Problem. Viele Städte und Gemeinden verfügen nicht über die nötigen Mittel, um solche Projekte im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Der Bund durfte bislang kaum einspringen. Das geltende Grundgesetz schließt eine direkte Bundesfinanzierung kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen weitgehend aus. Minister Schneider beschreibt die Lage so: Versiegelung aufbrechen, schattige Plätze mit Bäumen schaffen – all das seien Aufgaben, die er per Grundgesetz derzeit nicht finanzieren dürfe. Das soll sich ändern.
Schneiders Plan: Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht
Schneider will die rechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern bei der Klimaanpassung schaffen. Noch in diesem Jahr soll ein konkreter Gesetzesvorschlag vorgelegt werden. Der Vorstoß kommt nicht aus dem Nichts: Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist bereits vereinbart, eine solche Gemeinschaftsfinanzierung zu prüfen. Schneider erklärt, diese Prüfung sei abgeschlossen – mit einem klaren Ergebnis zugunsten einer Verfassungsänderung.
Eine Grundgesetzänderung ist jedoch politisch anspruchsvoll. Sie erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag – eine Hürde, die Union und SPD allein derzeit nicht nehmen können.
Widerstand aus der Union, Rückenwind von den Grünen
Ausgerechnet aus dem Koalitionspartner Union kommt Kritik. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Krings lehnt den Vorstoß ab. Eine breite neue Bundeskompetenz würde Verfassungsjuristen auf Jahre mit Abgrenzungsfragen beschäftigen, bringe aber keinen konkreten Vorteil für das Klima, so seine Argumentation.
Anders positionieren sich die Grünen, deren Stimmen für die erforderliche Zweidrittelmehrheit gebraucht würden. Fraktionschefin Dröge bezeichnet Schneiders Initiative als richtig, drängt aber auf mehr Tempo. Sie fordert außerdem einen Hitzegipfel im Kanzleramt, um das Thema auf höchster politischer Ebene zu verankern. Schneider hat diesen Vorschlag bislang abgelehnt.
Was auf dem Spiel steht
Die Debatte um den Hitzeschutz ist keine abstrakte Verfassungsdiskussion. Hinter den Zahlen stehen konkrete Risiken, vor allem für vulnerable Gruppen:
- Ältere Menschen und Kleinkinder sind besonders durch Hitzestress gefährdet.
- Versiegelte Innenstädte heizen sich deutlich stärker auf als begrünte Flächen.
- Kommunen in strukturschwachen Regionen können Klimaanpassung oft nicht aus eigener Kraft stemmen.
- Ohne Bundesbeteiligung droht ein Flickenteppich im Hitzeschutz zwischen reichen und armen Kommunen.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob Schneider die nötige politische Mehrheit für sein Vorhaben zusammenbekommt. Die inhaltliche Dringlichkeit des Themas ist angesichts von 12.500 Hitzetoten pro Jahr kaum zu bestreiten – die verfassungsrechtliche und koalitionspolitische Komplexität aber ebenso wenig. Gelingt die Grundgesetzänderung nicht, bleibt der Bund weitgehend Zuschauer bei einer der drängendsten Herausforderungen der Klimaanpassung.
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