Heizungsgesetz: Öl und Gas auch nach 2045 erlaubt

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Dieses Video wurde am 06.05.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Kurskorrektur beim Heizungsgesetz: Laut einem Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz sollen Öl- und Gasheizungen auch nach 2045 weiterhin eingebaut werden dürfen. Die umstrittene Pflicht, beim Heizungseinbau einen 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien nachzuweisen, wird damit vorerst abgeschafft. Bürgerinnen und Bürger sollen durch die Neuregelung um bis zu 5 Milliarden Euro jährlich entlastet werden.

Was sich beim Heizungsgesetz konkret ändert

Der neue Referentenentwurf stellt die bisherige Regelung auf den Kopf. Während das ursprüngliche Heizungsgesetz – das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Eigentümer verpflichtete, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen, entfällt diese Vorgabe nun vollständig.

Stattdessen soll ab 2029 eine Beimischungsquote für klimaneutrale Brennstoffe eingeführt werden. Konkret vorgesehen sind Beimischungen von Energieträgern wie Biomethan oder Bioöl in bestehende Gasnetze und Heizungssysteme. Damit können herkömmliche Öl- und Gasheizungen weiterhin betrieben werden – ergänzt durch einen wachsenden Anteil klimaneutral erzeugter Brennstoffe.

Das Wirtschaftsministerium begründet die Änderung unter anderem mit der finanziellen Belastung, die das ursprüngliche Gesetz für viele Haushalte bedeutet hätte. Investitionen in Wärmepumpen oder andere Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien sind teuer – gerade für ältere Gebäude ohne umfassende Dämmung.

Entlastung für Bürger um bis zu 5 Milliarden Euro

Ein zentrales Argument für die Neuregelung ist die finanzielle Entlastung der Bevölkerung. Laut dem Referentenentwurf sollen die Kosten für Haushalte durch die gelockerten Anforderungen um bis zu 5 Milliarden Euro pro Jahr sinken.

Die wichtigsten Punkte der geplanten Neuregelung im Überblick:

  • Öl- und Gasheizungen dürfen auch nach 2045 eingebaut werden
  • Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungseinbau entfällt
  • Ab 2029 gilt eine Beimischungsquote für klimaneutrale Brennstoffe
  • Anerkannte Brennstoffe: Biomethan und Bioöl
  • Entlastung der Bürger um bis zu 5 Milliarden Euro jährlich

Für viele Hausbesitzer bedeutet dies vor allem mehr Planungssicherheit. Die abrupten und kostspieligen Umrüstungspflichten, die das ursprüngliche GEG ausgelöst hatte, gehören damit vorerst der Vergangenheit an.

Politischer Hintergrund: Das Heizungsgesetz und seine Geschichte

Das Heizungsgesetz hat seit seiner Einführung unter der Ampel-Koalition für erheblichen politischen Streit gesorgt. Die ursprünglichen Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stießen auf massive Kritik aus Bevölkerung, Handwerk und Opposition – und wurden bereits in der Legislaturperiode mehrfach abgemildert.

Nun geht die neue Bundesregierung noch einen Schritt weiter und bricht mit dem Kernprinzip des Gesetzes: dem verpflichtenden Umstieg auf erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Kritiker aus dem Umweltlager warnen, dass Deutschland damit seine Klimaziele im Gebäudesektor kaum noch erreichen kann. Befürworter hingegen sehen die Änderung als längst überfällige Korrektur einer praxisfremden Regulierung.

Ausblick: Klimaziele und technologische Offenheit

Mit dem Konzept der Beimischungsquote setzt die Bundesregierung auf einen technologieoffenen Ansatz: Anstatt bestimmte Heizsysteme vorzuschreiben, soll die schrittweise Einspeisung klimaneutraler Gase den CO₂-Ausstoß im Heizungsbereich langfristig senken. Ob dieser Weg ausreicht, um die deutschen Klimaschutzziele zu erfüllen, bleibt umstritten.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch in der Entwurfsphase. Der Referentenentwurf muss zunächst die weiteren Stufen des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann. Die Debatte über den richtigen Weg zur Wärmeversorgung der Zukunft dürfte damit noch lange nicht abgeschlossen sein.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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