Greenwashing verboten: Neue EU-Regeln ab sofort

Dieses Video wurde am 23.09.2026 von NTV auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Eine neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing tritt in Kraft und verändert, was Unternehmen auf Produktverpackungen schreiben dürfen. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind ohne nachvollziehbaren Beleg künftig verboten. Die Regeln gelten sofort – eine großzügige Übergangsfrist gibt es nicht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so besser vor irreführenden Umweltversprechen geschützt werden.

Welche Begriffe sind nun verboten?

Die neue EU-Richtlinie richtet sich gegen eine weit verbreitete Praxis im Marketing: Unternehmen schmückten Produkte bislang mit positiv klingenden Umweltbegriffen, ohne diese belegen zu müssen. Das ist künftig nicht mehr erlaubt.

Konkret verboten sind pauschal verwendete Begriffe wie:

  • grün
  • Öko
  • nachhaltig
  • umweltfreundlich
  • klimaneutral
  • recyclebar

All diese Aussagen sind nur dann noch zulässig, wenn sie konkret und nachweisbar belegt werden können. Statt „nachhaltige Verpackung“ muss es künftig zum Beispiel heißen: „aus 70 % recycelbarem Kunststoff gefertigt„. Nur so ist für Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich nachvollziehbar, was hinter dem Versprechen steckt.

Auch Öko-Siegel unterliegen strengeren Regeln

Besonders weit verbreitet waren bisher selbst erfundene Umweltsiegel – etwa ein grüner Baum oder ein Blatt-Symbol, das Hersteller und Händler eigenständig auf ihre Produkte druckten, ohne dass eine unabhängige Stelle dahinterstand.

Auch diese Praxis ist mit der neuen Regelung Geschichte. Künftig darf nur noch mit zertifizierten und anerkannten Siegeln geworben werden. Das betrifft nicht nur Lebensmittelhersteller, sondern ausdrücklich auch den Bekleidungssektor sowie Discounter und Supermärkte, die häufig hauseigene Umweltversprechen auf ihre Eigenmarken druckten.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich damit künftig darauf verlassen, dass ein Siegel auf einer Verpackung tatsächlich einer externen Prüfung standgehalten hat.

Warum betreiben Unternehmen überhaupt Greenwashing?

Der Grund ist ökonomisch simpel: Wer auf eine Verpackung „nachhaltig“ druckt, muss weder seine Lieferketten umstellen noch die Produktion verändern. Gleichzeitig sprechen solche Versprechen ein wachsendes Segment umweltbewusster Konsumentinnen und Konsumenten an – was sich direkt auf den Absatz auswirkt.

Greenwashing war damit bislang eine kostengünstige Marketingstrategie, die auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher ging. Diese wurden in der Vergangenheit teils bewusst getäuscht – und zahlten mitunter Aufpreise für Produkte, die keine nachweisbaren Umweltvorteile boten.

Strafen bei Verstößen: Bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes

Die neue Richtlinie ist keine reine Empfehlung. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzorganisationen
  • Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes
  • Rückruf oder Verkaufsverbot von Produkten mit irreführender Kennzeichnung

Produkte, die bereits im Handel stehen und nicht den neuen Anforderungen entsprechen, müssen entsprechend nachgekennzeichnet werden – notfalls durch aufgeklebte Korrekturen direkt im Regal.

Die neuen Regeln markieren einen bedeutsamen Schritt hin zu mehr Transparenz im Verbraucherschutz. Langfristig könnten sie Unternehmen dazu bewegen, echte Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen, anstatt bloß mit Versprechen zu werben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: mehr Klarheit beim Einkauf – und ein verlässlicheres Fundament für bewusste Kaufentscheidungen.

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