Google-Bewertungen: Wann werden sie gelöscht?

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Dieses Video wurde am 06.05.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Wer ein Restaurant, einen Friseursalon oder einen Handwerksbetrieb sucht, greift häufig zuerst zu Google-Bewertungen. Doch wie verlässlich sind diese Rezensionen wirklich? Google hat eine neue Funktion eingeführt, die transparent machen soll, wenn Bewertungen auf Antrag entfernt wurden. Damit rückt eine bislang wenig sichtbare Praxis in den Fokus: das gezielte Löschen unliebsamer Kritik.

Was Google jetzt anzeigt – und was nicht

Bei Einträgen, bei denen Bewertungen aufgrund von Beschwerden entfernt wurden, erscheint nun ein entsprechender Hinweis. Dort steht zum Beispiel, dass 51 bis 100 Bewertungen wegen gemeldeter Verleumdung oder Beleidigung gelöscht worden sind. Die genaue Zahl nennt Google dabei nicht, und auch der konkrete Grund für jede einzelne Löschung bleibt im Verborgenen.

Offiziell verfolgt Google damit das Ziel, Diffamierungen und Beleidigungen aus der Plattform zu entfernen. Angesichts einer wachsenden Zahl von Löschanträgen in Deutschland soll die neue Anzeige mehr Nachvollziehbarkeit schaffen. Kritiker bezweifeln jedoch, ob das wirklich gelingt.

Wann kann eine Bewertung gelöscht werden?

Damit eine Bewertung auf Antrag entfernt wird, braucht der Inhaber des Unternehmens eine Begründung. Google akzeptiert Löschanfragen unter anderem in diesen Fällen:

  • Die Bewertung enthält eine persönliche Beleidigung oder Verleumdung.
  • Es ist offensichtlich, dass jemand dem Geschäft gezielt schaden will.
  • Der Verfasser kann nicht nachweisen, dass er tatsächlich Kunde war.
  • Die Rezension wurde durch einen koordinierten Negativ-Angriff gepostet.

Gerade der letzte Punkt ist umstritten: Wer eine Bewertung schreibt, muss auf Nachfrage beweisen, das Lokal oder den Betrieb tatsächlich besucht zu haben. Gelingt das nicht, kann Google die Rezension entfernen.

Fragwürdige Löschungen – ein Betroffener berichtet

Dass dabei auch berechtigte Kritik verschwinden kann, zeigt der Fall von Marcel B. aus Hannover. Er besuchte ein teures Gastronomie-Event, war mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis unzufrieden und vergab einen Stern – sachlich begründet, wie er schildert. Trotzdem wurde seine Bewertung mit dem Hinweis auf Verleumdung gelöscht.

Erst nach einem Widerspruch schaltete Google die Rezension wieder frei. Der Vorfall zeigt: Das Widerspruchsverfahren existiert, aber der Weg dorthin ist aufwendig. Viele Nutzer dürften den Aufwand scheuen und die Löschung stillschweigend hinnehmen.

Besonders brisant ist die Existenz spezialisierter Löschfirmen, die Unternehmen dabei helfen, negative Rezensionen entfernen zu lassen. Sie stellen im Zweifel mehrere Löschanträge nacheinander, bis die unerwünschten Bewertungen tatsächlich verschwinden.

So erkennen Sie verlässliche Rezensionen

Trotz aller Einschränkungen bleiben Google-Bewertungen ein nützliches Orientierungsmittel – wenn man sie richtig liest. Ein paar Hinweise helfen, seriöse von manipulierten Rezensionen zu unterscheiden:

  • Nicht nur auf die Sterneanzahl schauen, sondern die Texte lesen.
  • Prüfen, ob Fotos oder Videos den geschilderten Inhalt belegen.
  • Auf Sprache achten: Wirken Texte kopiert, generisch oder wie von KI generiert?
  • Auch andere Bewertungsportale zurate ziehen.
  • Persönliche Empfehlungen von Bekannten bleiben die verlässlichste Quelle.

Viele Unternehmen bezahlen zudem Dienstleister oder Einzelpersonen dafür, positive Bewertungen zu verfassen – eine Praxis, die gegen Googles Richtlinien verstößt, in der Realität aber schwer zu kontrollieren ist.

Transparenz als erster Schritt

Googles neue Hinweisfunktion ist ein erster Schritt in Richtung mehr Transparenz, löst das grundlegende Problem jedoch nicht. Solange Löschanträge ohne vollständige öffentliche Begründung bearbeitet werden und spezialisierte Agenturen das System gezielt ausnutzen können, bleibt das Vertrauen in Online-Rezensionen fragil. Nutzerinnen und Nutzer tun gut daran, Bewertungen als einen Hinweis unter vielen zu betrachten – und nicht als objektives Urteil.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (tagesschau). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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