Dieses Video wurde am 06.05.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Bundesregierung plant offenbar weitreichende Änderungen am Gebäudeenergiegesetz – dem sogenannten Heizungsgesetz. Einem Entwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, zufolge sollen Gas- und Ölheizungen auch über das Jahr 2045 hinaus eingebaut werden dürfen. Das ist genau der Zeitpunkt, zu dem Deutschland eigentlich klimaneutral sein will. Die geplanten Neuregelungen stoßen bei Umweltverbänden und Oppositionspolitikern auf scharfe Kritik.
Was der neue Gesetzentwurf konkret vorsieht
Kernstück des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes ist die sogenannte Biotreppe: Öl- und Gasheizungen sollen künftig mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Dieser Anteil soll ab sofort kontinuierlich wachsen und bis zum Jahr 2040 auf 60 Prozent steigen.
Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch: Noch im Jahr 2040 dürfen 40 Prozent der eingesetzten Brennstoffe fossil sein – also klimaschädlich und nicht erneuerbar. Eine vollständige Abkehr von Öl und Gas ist im Entwurf nicht vorgesehen.
Im Überblick sieht der Entwurf folgende Regelungen vor:
- Gas- und Ölheizungen bleiben auch nach 2045 grundsätzlich erlaubt
- Eine verpflichtende „grüne Quote“ schreibt die Beimischung nachhaltiger Brennstoffe vor
- Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe steigt schrittweise auf 60 Prozent bis 2040
- 40 Prozent fossile Brennstoffe bleiben noch 2040 zulässig
Klimaschutzziele im Gebäudebereich bereits heute verfehlt
Die Debatte um das Heizungsgesetz trifft auf einen ohnehin belasteten Hintergrund: Die Klimavorgaben im Gebäudebereich werden schon jetzt nicht eingehalten. Deutschland hinkt beim Reduzieren von Treibhausgasemissionen durch Heizungen deutlich hinter den selbst gesetzten Zielen her.
Kritiker sehen in dem neuen Entwurf daher keine Lösung, sondern eine Verschärfung des Problems. Umweltverbände und Vertreter der Opposition stellen die grundsätzliche Frage, wie Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden soll, wenn auch nach diesem Datum noch Heizungen mit fossilen Energieträgern betrieben werden dürfen.
Carsten Schneider, Bundesminister für Umwelt und Klimaschutz der SPD, hat sich zu den konkreten Plänen bislang nicht geäußert.
Schnelles Verfahren – aber Parlamentarier bremsen
Trotz der inhaltlichen Kontroversen soll das Gesetzgebungsverfahren zügig voranschreiten. Bereits in der kommenden Woche könnte der Entwurf ins Kabinett eingebracht werden. Ziel ist es, die neuen Regelungen noch vor dem Sommer in Kraft treten zu lassen.
Doch nicht alle Beteiligten tragen das hohe Tempo mit. Mehrere Abgeordnete mahnen zur Entschleunigung und betonen, dass das Parlament bei einem so weitreichenden Gesetz ein gewichtiges Wort mitzureden hat. Da es sich bislang lediglich um einen Entwurf handelt, sind im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen möglich – und nach aktuellem Stand auch wahrscheinlich.
Ausblick: Politischer Streit um Klimaschutz im Heizungskeller
Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz wird die politische Debatte in den kommenden Wochen dominieren. Während die Koalition Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher betont, warnen Klimaschutzexperten vor einem Rückschritt bei der Wärmewende. Entscheidend wird sein, ob das Parlament den Entwurf noch nachschärft – oder ob Deutschland seinen selbst gesetzten Klimapfad im Gebäudesektor endgültig verlässt.
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