Gaspreise 2026: Warum ein Anbieterwechsel lohnt

Dieses Video wurde am 21.08.2026 von NTV auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Gaspreise könnten im kommenden Winter deutlich anziehen: Die deutschen Gasspeicher sind im Sommer 2026 auf einem 15-Jahres-Tief – der Füllstand liegt bei gerade einmal 50 Prozent. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren waren die Speicher zur selben Jahreszeit zu 95 Prozent gefüllt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb jetzt handeln, denn ein rechtzeitiger Anbieterwechsel kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

Warum die niedrigen Gasspeicher die Preise treiben

Der zuständige Branchenverband hat die aktuelle Lage bestätigt: Ein Speicherstand von 50 Prozent ist ungewöhnlich niedrig für den Hochsommer. Unmittelbare Versorgungsengpässe sind zwar nicht zu erwarten – das Gas wird nicht einfach ausgehen. Das eigentliche Risiko liegt jedoch im Winter.

Sollte es in den kalten Monaten zu einer ungewöhnlich strengen Kältewelle kommen, muss zusätzliches Gas auf dem Spotmarkt zugekauft werden. Da die Speicherreserven fehlen, um Nachfragesspitzen abzupuffern, steigt der Einkaufspreis – und dieser Anstieg wird an die Verbraucher weitergegeben.

Gaspreise in der Grundversorgung: Immer noch auf hohem Niveau

Besonders teuer ist die sogenannte Grundversorgung, in der viele Haushalte noch immer hängen, oft ohne es aktiv entschieden zu haben. Die Preisentwicklung zeigt den Handlungsbedarf deutlich:

  • 2019: rund 1.200 Euro pro Jahr (Musterhaushalt, 20.000 kWh Jahresverbrauch)
  • Februar 2023: Höchststand mit über 3.200 Euro pro Jahr
  • Aktuell (2026): rund 2.200 bis 2.250 Euro pro Jahr

Die Preise sind also gegenüber dem Vorkrisenniveau immer noch fast doppelt so hoch. Grundversorger sind verpflichtet, Preiserhöhungen sechs Wochen im Voraus anzukündigen – die Tendenz zeigt derzeit nach oben.

Anbieterwechsel: Über 500 Euro Ersparnis möglich

Wer von der Grundversorgung in einen Sondertarif wechselt, kann erheblich sparen. Im bundesweiten Durchschnitt zahlen Haushalte in der Grundversorgung aktuell rund 2.250 Euro im Jahr, während günstige Sondertarife bei durchschnittlich 1.711 Euro liegen. Das entspricht einer Ersparnis von mehr als 500 Euro jährlich.

Regionale Unterschiede können die tatsächliche Ersparnis sogar noch größer oder kleiner ausfallen lassen. Entscheidend ist, das Gesamtpaket eines neuen Vertrages genau zu prüfen – nicht nur den beworbenen Bonus.

Worauf beim Vertrag unbedingt achten?

Verbraucherschützer und die Verbraucherzentralen empfehlen ausdrücklich, Verträge jetzt zu prüfen und gegebenenfalls zu wechseln. Dabei sind folgende Punkte besonders wichtig:

  • Preisgarantie: Gilt sie wirklich für die gesamte Vertragslaufzeit – zum Beispiel 12 Monate – oder nur für die ersten sechs Monate?
  • Bonuszahlungen: Boni sind attraktiv, sollten aber immer in die Gesamtkostenrechnung einbezogen werden.
  • Laufzeit und Kündigungsfristen: Kurze Laufzeiten bieten mehr Flexibilität für den nächsten Wechsel.

Wer jetzt einen Vertrag mit einer Preisgarantie abschließt, die über den Winter hinausreicht, sichert sich gegen mögliche Preissprünge ab.

Was gilt für Mieter?

Nicht jeder Haushalt hat die Wahl frei. Bei einer zentralen Gasetagenheizung, die das gesamte Gebäude versorgt, liegt der Gasvertrag beim Vermieter. Mieterinnen und Mieter können in diesem Fall zwar höflich nachfragen, ob ein Vertragswechsel sinnvoll wäre, haben aber keinen rechtlichen Einfluss. Anders sieht es aus, wenn eine individuelle Gasetagenheizung vorhanden ist: Dann liegt der Vertrag beim Mieter selbst, und ein Wechsel ist problemlos möglich.

Angesichts der angespannten Speicherlage und der steigenden Preistendenz lohnt es sich, noch vor dem Herbst den eigenen Gasvertrag zu überprüfen. Ein Wechsel rechtzeitig vor der Heizperiode kann die Haushaltskasse spürbar entlasten.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NTV). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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