Dieses Video wurde am 14.08.2026 von NTV auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland steigt: Von Januar bis Mai verzeichnete das Statistische Bundesamt 4,9 Prozent mehr Insolvenzen als im Vorjahreszeitraum. Besonders betroffen sind das Gastgewerbe, die Verkehrs- und Lagereibranche sowie das Baugewerbe. Für viele Beschäftigte stellt sich damit die bange Frage: Was passiert jetzt mit meinem Job und meinem Gehalt? Die gute Nachricht: Weder das eine noch das andere ist automatisch verloren.
Firmeninsolvenz bedeutet nicht sofortigen Jobverlust
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens alle Arbeitsverhältnisse sofort enden. Das stimmt nicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten zunächst ihren Job und alle damit verbundenen Rechte und Ansprüche – das gilt ausdrücklich auch für Urlaubsansprüche, die weiterhin normal genommen werden können, solange das Unternehmen noch besteht.
Auch der Kündigungsschutz bleibt grundsätzlich erhalten. Allerdings kann es im Insolvenzfall zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist kommen: Eine vertraglich vereinbarte Frist von beispielsweise sechs Monaten kann auf maximal drei Monate reduziert werden. Wer ohnehin eine kürzere Frist hat, ist davon nicht betroffen. Erst wenn das Unternehmen betriebsbedingt kündigt und vollständig abgewickelt wird, verlieren Beschäftigte tatsächlich ihre Stelle.
Insolvenzgeld: So sichert die Bundesagentur für Arbeit den Lohn
Kann das insolvente Unternehmen die Löhne nicht mehr auszahlen, springt die Bundesagentur für Arbeit mit dem sogenannten Insolvenzgeld ein. Das ist ein wichtiger Sicherheitsmechanismus, den viele Betroffene nicht kennen. Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Das Insolvenzgeld muss der Arbeitnehmer selbst beantragen – die Firma tut das nicht automatisch.
- Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab dem Tag der Insolvenzantragstellung beim Gericht.
- Gesichert werden bis zu drei Monatsgehälter rückwirkend.
- Der Antrag kann innerhalb einer gesetzlichen Frist nach Verfahrenseröffnung gestellt werden.
Wer den Antrag vergisst oder zu spät stellt, riskiert, leer auszugehen. Deshalb ist es entscheidend, schnell zu handeln, sobald das Verfahren eröffnet wurde.
Welche Branchen sind besonders betroffen?
Die aktuellen Zahlen zeigen deutliche Schwerpunkte bei den betroffenen Wirtschaftszweigen. Besonders häufig sind Insolvenzen derzeit in folgenden Bereichen zu verzeichnen:
- Gastgewerbe: Restaurants und Hotels kämpfen seit Jahren mit gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten.
- Verkehr und Lagerei: Hohe Kraftstoffpreise und sinkende Transportvolumina belasten die Branche.
- Baugewerbe: Stornierungen, Materialkosten und zurückgehende Aufträge treffen viele Betriebe hart.
Ein kleiner Lichtblick: Im Mai allein sanken die Insolvenzzahlen im Monatsvergleich um zwei Prozent, was auf eine leichte Stabilisierung hindeuten könnte.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Panik ist kein guter Ratgeber – dennoch sollten Beschäftigte in einem insolventen Unternehmen nicht untätig abwarten. Experten empfehlen, die Stimmung im Betrieb aufmerksam zu beobachten: Werden Führungskräfte nervöser, bleiben Informationen aus, stockt die Kommunikation? Das können frühe Warnsignale sein.
Parallel dazu lohnt es sich, diskret nach neuen Stellen Ausschau zu halten – ohne dabei die aktuellen Pflichten zu vernachlässigen. Die bestehenden Sicherheitsmechanismen wie das Insolvenzgeld bieten eine gewisse finanzielle Pufferzone. Wer sie kennt und rechtzeitig nutzt, kann die Phase der Ungewissheit deutlich besser überbrücken.
Angesichts steigender Insolvenzzahlen lohnt es sich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich frühzeitig über ihre Rechte zu informieren – unabhängig davon, ob das eigene Unternehmen gerade in Schwierigkeiten steckt oder nicht.
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