Digitaler Kassenzettel: Was sich ab 2028 ändert

Dieses Video wurde am 24.09.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Der digitale Kassenzettel soll den Papierbon ablösen: Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Händler ab 2028 ihren Kunden Belege digital ausstellen müssen. Per E-Mail oder QR-Code-Scan erhalten Käufer dann ihren Nachweis – wer weiterhin Papier möchte, soll dieses jedoch ebenfalls verlangen können. Damit reagiert die Bundesregierung auf jahrelange Kritik an der seit 2020 geltenden Bonpflicht.

Bonpflicht seit 2020 – und die Kritik daran

Seit Anfang 2020 ist jeder Händler – ob großer Bekleidungskonzern oder kleiner Bäcker – verpflichtet, beim Einkauf einen Papierbon auszugeben. Eingeführt wurde die Regelung als Instrument gegen Steuerbetrug: Elektronische Registrierkassen zeichnen jeden Umsatz auf, der Bon gilt als Beleg für den Kassenvorgang.

Doch die Bonpflicht stieß von Anfang an auf Widerstand. Händler klagten über mehr Bürokratie und erhöhten Müllaufwand. Viele Kunden werfen den Kassenbon – oft aus Thermopapier, das in den Restmüll gehört – direkt nach dem Kauf in die Abfalleimer neben den Kassen. Ein weiterer Kritikpunkt: Bei Kleinstbeträgen von wenigen Euro empfindet kaum jemand den Bon als sinnvoll.

Was der Kabinettsbeschluss konkret vorsieht

Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass der digitale Kassenzettel ab 2028 zum Standard wird. Gleichzeitig soll die Verbreitung elektronischer Registrierkassen deutlich ausgeweitet werden. Laut Finanzministerium gibt es noch mehr als 100.000 sogenannte offene Ladenkassen – einfache Kassen, die weder Einnahmen aufzeichnen noch Bons ausgeben können. Diese erleichtern Steuerhinterziehung und sollen künftig verschwinden.

Geplante Regelungen im Überblick:

  • Ab 2028: Digitale Belege per E-Mail oder QR-Code als Standard
  • Papierbon bleibt auf Kundenwunsch weiterhin möglich
  • Pflicht zur Einführung elektronischer Kassen wird ausgeweitet
  • Ausnahme für Kleinstbetriebe mit weniger als 12.000 Euro Jahresumsatz
  • Mögliche Ausnahmen in der Landwirtschaft, etwa für Hofläden und Selbstpflück-Angebote

Kritik aus dem Handel und Widerspruch zum Koalitionsvertrag

Nicht alle sind mit dem Beschluss einverstanden. Der Handelsverband Deutschland sieht in der Umrüstungspflicht auf elektronische Kassen eine erhebliche finanzielle Belastung – zumal die wirtschaftliche Lage vieler Händler ohnehin angespannt ist. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband fordert ausreichend lange Übergangsfristen, damit Betriebe die notwendigen Investitionen stemmen können.

Zudem steht die neue Regelung in einem gewissen Widerspruch zum Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung. Dort heißt es noch explizit: „Wir schaffen die Bonpflicht ab.“ Nun wird sie nicht abgeschafft, sondern digitalisiert. Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Neuregelung hingegen ausdrücklich: Kunden müssten keine Papierzettel mehr aufbewahren, was den Alltag spürbar vereinfache.

Ausblick: Bundestag muss noch zustimmen

Endgültig beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Der Kabinettsbeschluss muss den Deutschen Bundestag passieren. Angesichts der stabilen Mehrheit von Union und SPD gilt die Verabschiedung jedoch als wahrscheinlich. Bis 2028 bleibt Händlern und Betrieben damit etwas mehr als ein Jahr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und ihre Kassensysteme entsprechend aufzurüsten. Ob die Digitalisierung des Kassenbons den erhofften Bürokratieabbau und Umweltvorteil bringt, wird sich in der Praxis zeigen.

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