Dieses Video wurde am 18.08.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat eine grundlegende wohnungspolitische Frage auf die Tagesordnung gebracht: Sollen rund 220.000 Wohnungen großer privater Immobilienkonzerne vergesellschaftet, also in öffentliche Hand überführt werden? Während Befürworter das Ergebnis des Volksentscheids als klares demokratisches Mandat verstehen, warnen Ökonomen und Rechtswissenschaftler vor immensen Kosten und rechtlichen Hürden. Die Debatte zeigt, wie tief der Graben zwischen sozialpolitischen Zielen und haushaltspolitischer Realität in der Hauptstadt ist.
Was der Volksentscheid fordert
Eine Mehrheit der Berliner Bevölkerung hat sich dafür ausgesprochen, Wohnungen großer Immobilienunternehmen zu vergesellschaften. Das bedeutet konkret: Hunderttausende Wohneinheiten sollen nicht länger in privater Hand bleiben, sondern wieder der öffentlichen Hand gehören.
Befürworter aus dem linken politischen Spektrum, darunter die Berliner Linke, betonen, dass sich dieser Schritt langfristig selbst finanzieren würde. Das Argument: Wohnungen in öffentlichem Besitz bedeuten, dass die Mieteinnahmen ebenfalls der öffentlichen Hand zufließen. Zur Finanzierung des Rückkaufs könnten Kredite aufgenommen werden, die durch diese Einnahmen bedient werden.
Politisch ist die Linke nach eigenen Angaben die einzige Partei, die den Volksentscheid tatsächlich umsetzen will – ein Alleinstellungsmerkmal, das sie im Berliner Wahlkampf gezielt einsetzt.
Milliardenschwere Kosten und rechtliche Grenzen
Ökonominnen wie Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats der Bundesregierung, zeichnen ein deutlich nüchterneres Bild. Eine klassische Enteignung ohne Entschädigung sei juristisch nicht haltbar – das Grundgesetz schreibt eine angemessene Entschädigung vor.
Die Folge: Der Berliner Senat müsste den betroffenen Unternehmen den Marktwert ihrer Bestände erstatten. Schnitzer schätzt die Kosten auf:
- Mindestens einen zweistelligen Milliardenbetrag
- Keine realistische Möglichkeit einer symbolischen Entschädigung von etwa 1 Euro
- Erheblichen Druck auf den ohnehin angespannten Berliner Haushalt
Damit steht die Frage im Raum, ob das Land Berlin diese finanzielle Last überhaupt stemmen kann – und ob das politisch gewollte Ziel auf legalem Weg erreichbar ist.
Vergesellschaftung schafft keinen neuen Wohnraum
Ein zentrales Gegenargument lautet: Vergesellschaftung schafft keinen einzigen neuen Wohnraum. Die Wohnungen existieren bereits – sie würden lediglich den Eigentümer wechseln. Das strukturelle Problem des angespannten Berliner Wohnungsmarkts, nämlich der akute Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen, bliebe ungelöst.
Kritiker schlagen deshalb eine alternative Verwendung der Milliardensummen vor: Statt bestehende Wohnungen zurückzukaufen, könnten dieselben Mittel in den Neubau von Sozialwohnungen investiert werden. Das würde das Angebot tatsächlich erhöhen und damit den Druck auf die Mieten lindern.
Dieser Punkt wurde in der Diskussion als wesentlicher Einwand hervorgehoben: Die politische Energie und das Kapital fließen in eine Maßnahme, die das eigentliche Kernproblem – zu wenige Wohnungen – nicht behebt.
Demokratisches Signal oder politisches Dilemma?
Der Volksentscheid hat zweifellos eine starke demokratische Signalwirkung. Die Bevölkerung hat klar gesprochen – und doch zeigt die anschließende Debatte, dass Volksbegehren allein keine Blaupause für die Umsetzung liefern.
Die politische Herausforderung besteht darin, das demokratische Votum ernst zu nehmen und gleichzeitig rechtlich wie finanziell tragfähige Lösungen zu entwickeln. Bislang fehlt ein konkreter, gerichtsfester Umsetzungsplan. Solange dieser aussteht, bleibt der Volksentscheid vor allem ein Symbol – eines, das die Dringlichkeit der Wohnungsnot in Berlin eindrucksvoll unterstreicht, ohne sie aufzulösen.
Die Debatte dürfte die Berliner Wohnungspolitik noch Jahre beschäftigen. Ob Vergesellschaftung, Neubau oder eine Kombination beider Ansätze der richtige Weg ist – die Antwort darauf wird maßgeblich davon abhängen, welche Partei die politische Verantwortung trägt und welche rechtlichen Spielräume das Bundesverfassungsgericht letztlich einräumt.
Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (tagesschau). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.