Dieses Video wurde am 04.05.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Eine Amokfahrt in Leipzig hat am Montagnachmittag die sächsische Stadt erschüttert: Ein 33-jähriger Deutscher raste mit einem Fahrzeug durch die belebte Fußgängerzone der Innenstadt und tötete dabei zwei Menschen. Drei weitere Personen wurden schwer verletzt, zahlreiche weitere erlitten leichtere Verletzungen. Der Täter wurde noch am Tatort festgenommen und befindet sich im Zentralen Polizeigewahrsam der Polizeidirektion Leipzig. Bei einer Pressekonferenz am Abend des 4. Mai 2026 informierten Polizei, Staatsanwaltschaft und Landesbehörden über den Stand der Ermittlungen.
Tathergang: Fahrt durch die Grimmaische Straße
Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr der Tatverdächtige vom Augustusplatz kommend über die Grimmaische Straße bis in die Nähe einer Commerzbank-Filiale am Markt. Auf dieser Strecke kam es zu mindestens zwei schweren Kollisionen mit Passanten, bei denen die beiden Todesopfer ums Leben kamen.
Ob der Täter bereits vor dem Einbiegen in die Grimmaische Straße Schäden verursachte, war zum Zeitpunkt der Pressekonferenz noch nicht abschließend geklärt. Ermittler gehen jedoch davon aus, dass das Hineinfahren in eine stark frequentierte Fußgängerzone mit entsprechendem Tempo als gezielter Angriff auf Menschenleben zu werten ist. Gesicherte Erkenntnisse über ein konkretes Motiv oder Vorbeziehungen zu den Opfern lagen zunächst nicht vor.
Berichten zufolge hielt sich eine Person während der Fahrt an der Motorhaube des Fahrzeugs fest — auch dieser Umstand wird Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein. Wie das Fahrzeug schließlich zum Stehen kam, ist ebenfalls noch unklar; es könnte nach Angaben der Behörden nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein.
Festnahme und Täterprofile
Der Tatverdächtige ließ sich nach dem Ende seiner Fahrt widerstandslos von Polizistinnen und Polizisten im Fahrzeug festnehmen. Es handelt sich um einen 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der in Deutschland geboren wurde und im Raum Leipzig wohnhaft ist.
Die Behörden gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Einzeltäter aus. Es gibt keinerlei Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund oder eine Beteiligung weiterer Personen. Gerüchte über eine vorausgehende Messerstecherei konnten von der Polizei nicht bestätigt werden.
Zur psychischen Verfassung des Mannes äußerten sich die Behörden zurückhaltend. Der sächsische Innenminister verwies darauf, dass Amoklagen häufig mit psychischer Instabilität einhergehen, betonte aber, dass konkrete Erkenntnisse dazu erst durch weitere Ermittlungen gewonnen werden müssten.
Ermittlungen und rechtliche Schritte
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Verfahren eingeleitet. Die Vorwürfe lauten:
- Mord in zwei vollendeten Fällen
- Versuchter Mord in mindestens zwei weiteren Fällen
- Weitere Delikte, die im Laufe der Ermittlungen konkretisiert werden
Die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes übernahm noch am Abend die umfangreiche Spurensicherung am Tatort in der Innenstadt. Die leitende Oberstaatsanwältin war nach Behördenangaben bereits kurz nach der Tat vor Ort.
Einsatzkräfte und Hilfe für Betroffene
Der Notruf ging bei der Feuerwehr-Leitstelle als Massenanfall von Verletzten ein. Da die Hauptfeuerwache in unmittelbarer Nähe des Tatortes liegt, waren die Kräfte schnell vor Ort. Im Einsatz standen:
- 40 Einsatzkräfte der Feuerwehr
- 40 Einsatzkräfte des Rettungsdienstes
- Kräfte der Landespolizei sowie unterstützend der Bundespolizei
Für psychisch belastete Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörige wurde ein Kriseninterventionsteam eingesetzt; ein Anlaufpunkt wurde in der Oper Leipzig eingerichtet. Zusätzlich steht die Opferschutzbeauftragte des Freistaates Sachsen für Betroffene zur Verfügung — Kontaktinformationen sind über die Website der Sächsischen Staatsregierung abrufbar.
Die Behörden betonten abschließend, dass von der Leipziger Innenstadt keine weitere Gefahr ausgeht und die Bevölkerung die Fußgängerzone wieder sicher nutzen kann. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang; weitere Details zu Opfern und Hintergründen sollen erst nach Benachrichtigung aller Angehörigen kommuniziert werden.
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