Dieses Video wurde am 06.05.2026 von NTV auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Der CSU-Politiker Alexander Dobrindt hat sich für eine grundlegende Reform der deutschen Abschiebepolitik ausgesprochen. Im Mittelpunkt steht der Abbau von Abschiebehemmnissen, die nach seiner Einschätzung dazu führen, dass abgelehnte Asylbewerber trotz rechtskräftiger Entscheidungen nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können. Ein neues Gesetz soll die Effizienz bei Rückführungen deutlich steigern und bisher ungenutzte rechtliche Möglichkeiten eröffnen.
Warum Abschiebehemmnisse das System blockieren
Nach Dobrindts Darstellung scheitern Abschiebungen in der Praxis aus einer Vielzahl von Gründen. Die betroffenen Personen werden bei Vollzugsversuchen häufig nicht angetroffen, und Durchsuchungsmaßnahmen sind in vielen Fällen rechtlich nicht durchführbar. Hinzu kommen weitere bürokratische und rechtliche Hürden, die den Vollzug erschweren.
Der Aufwand, der heute betrieben werden müsse, um abgelehnte Asylbewerber zurückzuführen, sei enorm – mit vergleichsweise geringer Erfolgsquote. Dobrindt betont, dass eine funktionierende Rückführungspolitik als Grundlage einer glaubwürdigen Migrationspolitik unerlässlich sei.
Die wichtigsten Hindernisse auf einen Blick:
- Betroffene Personen werden bei Abschiebeversuchen nicht angetroffen
- Eingeschränkte Möglichkeiten zur Durchführung von Durchsuchungen
- Fehlende Kooperationsbereitschaft einzelner Herkunftsländer
- Bisher unzureichende gesetzliche Instrumente für Drittstaaten-Rückführungen
Geplantes Gesetz soll Effizienz erhöhen
Das von Dobrindt angekündigte Gesetz zielt darauf ab, die bestehenden Abschiebehindernisse systematisch zu reduzieren. Konkret geht es darum, den Behörden mehr Handlungsspielraum zu geben, um auch in schwierigen Fällen rechtssichere Vollzugsmaßnahmen durchsetzen zu können.
Dobrindt spricht von einer effizienteren Abschiebepolitik als übergeordnetem Ziel. Dabei soll das geplante Regelwerk nicht nur bestehende Verfahren beschleunigen, sondern auch neue rechtliche Wege eröffnen, die bislang nicht zur Verfügung standen.
Rückführungen in Drittstaaten als neues Instrument
Ein zentrales Element des Vorhabens ist die Möglichkeit sogenannter Drittstaaten-Rückführungen. Konkret soll künftig erlaubt werden, abgelehnte Asylbewerber auch in Länder außerhalb der Europäischen Union zu überstellen – sogenannte Returns in Drittstaaten –, wenn eine Rückführung in das Heimatland nicht möglich ist, weil dieses Land nicht kooperiert.
Bisher ist dieses Instrument rechtlich nicht vorgesehen. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll diese Lücke geschlossen werden. Damit würde Deutschland einen Weg beschreiten, den andere europäische Staaten bereits diskutieren oder erproben.
Ob und welche konkreten Drittstaaten für solche Vereinbarungen in Frage kommen, ließ Dobrindt offen. Die politische und völkerrechtliche Umsetzung dürfte komplex sein und bedarf bilateraler Abkommen.
Einordnung: Debatte um Migrationspolitik geht weiter
Dobrindts Vorstoß reiht sich in eine breiter geführte politische Debatte über die Steuerung und Begrenzung von Migration in Deutschland ein. Der Abbau von Abschiebehemmnissen ist dabei ein Thema, das über Parteigrenzen hinweg diskutiert wird, auch wenn die konkreten Instrumente umstritten sind.
Das geplante Gesetz wird in den kommenden Wochen politisch weiter verhandelt werden. Ob die vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere die Drittstaaten-Regelung – eine parlamentarische Mehrheit finden, bleibt abzuwarten. Die Debatte über eine effektive und rechtsstaatlich gesicherte Rückführungspolitik dürfte damit auch in der neuen Legislaturperiode ein bestimmendes Thema bleiben.
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